Seit 25.05. 2018 ist nun die § DSGVO in Kraft- unübersehbar an der Flut an Mails mit Newsletter-Abmeldungen die in den letzten Tagen durchs Netz gegangen sind.
Am Gesetz belustigt mich, dass wir psychologischen BeraterInnen, die ohnehin von gesetztes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, genauso betroffen sind wie Handelsgesellschaften, die Daten sammeln, kaufen und weiterverkaufen. Seltsam, aber wahr.
Ja, ich speichere die Namen und Adressen meiner KlientInnen auch, dass sie ordnungsgemäße Rechnungen von mir erhalten können, die sie wiederum bei der Finanz etc. geltend machen können.
Ja, auch die Telefonnummern hab ich gespeichert, für den Fall, dass ich erkranken und einen Termin absagen muss. Das ist glücklicherweise in den vielen Jahren Selbstständigkeit erst einmal passiert.
Ja, diese Daten sind sicher verwahrt. Versperrt und passwortgeschützt.
Seit ich damals als junge Trainerin und Coach in der Erwachsenenbildung tätig wurde, war ich mir der Verantwortung meines Tuns bewusst und die Daten meiner KlientInnen und Kunden waren und sind mir heilig- seit mittlerweile über 20 Jahren, auch ohne neues Gesetz….